Abdingung



Die Abdingung ist eine Vereinbarung zwischen einem Arzt, welcher einem Privatpatienten in Ausnahmefällen eine höhere Gebühr berechnet, als die GOÄ "Gebürenordnung für Ärzte" vorsieht und dem dafür Zahlungspflichtigen.
Die getroffene Absprache ist schriftlich zu vereinbaren und dem Patienten in Kopie auszuhändigen. Allgemeine Rechtsgrundsätze ,das AGB-Gesetz und eine angemessene Höhe sind ebenso zu berücksichtigen.



 
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