Basisrente



Die Basisrente dient seit Januar 2005 als Ergänzung der gesetzlichen Rente und bietet, ebenso wie die gesetzliche Rente Beiträge, die teilweise steuerfrei eingezahlt werden können.
Die Basisrente ist eine freiwillige, staatlich geförderte Leibrentenversicherung, welche frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden kann.
Bei Arbeitslosigkeit und anderen finanziellen Notlagen wird die Basisrente nicht verwertet und bleibt so unberührt.



 
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