Beitragsstundung
Durch Beitragsstundung wird ein zeitlich begrenzter Aufschub von fälligen Beitragszahlungen möglich (speziell bei Lebens- und privaten Rentenversicherungen) , welche nach Ablauf der zeitlichen Frist inkl. vereinbarter Stundungszinsen nachzuzahlen sind. Durch beantragte Laufzeitverlängerung können dabei aufgelaufene Beitragsrückstände ausgelichen werden. Ebenso wäre eine Beginnverlegung oder ein Policendarlehen eine mögliche Alternative Beitragsrückstände zu begleichen. Die Stundung von Beiträgen ist nur bei rückkauffähigen Verträgen möglich.
|