Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgung



In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf Umwandlung eines Teil seines Gehaltes oder Lohns in Vorsorgebeiträge.
Nach dem Alterseinkünftegesetz können diese Vorsorgebeiträge, bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, steuerfrei in eine Betriebsrente eingezahlt werden.
Weitere Beiträge sind bis zu 1800€ zusätzlich steuerfrei möglich. Speziell gefördert werden in der betrieblichen Altersversorgung Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.



 
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