Bezugsrecht
Das Bezugsrecht ist in der Lebensversicherung das Recht über fällige Leistungen zu verfügen. Meistens ist dies der Versicherungsnehmer selbst, wobei für den Todesfall auch ein anderer Bezugsberechtigter, der namentlich im Versicherungsschein bestimmt werden kann und dann die Leistungen aus der Lebensversicherung erhält. Die Eintragung von Bezugsberechtigten kann widerruflich oder unwiederruflich vorgenommen werden, wobei im Fall des unwiederruflich Bezugsberechtigten nur mit dessen späteren Einverständnis eine Änderung des Bezugsberechtigten möglich ist.
|