Dynamik



Als Dynamik wird die automatische, planmäßige Erhöhung des Versicherungsbeitrages bezeichnet, um kontinuierlich die Versicherungssumme zu erhöhen und damit verbunden den Kaufkraftverlust auszugleichen.
Der Dynamisierung von Beiträgen kann 2 mal hintereinander widersprochen werden, bevor beim 3. aufeinander folgenden Widerspruch die Dynamik erlischt.



 
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