Fahrzeughalter



Als Fahrzeughalter wird bezeichnet, wer über ein Fahrzeug die tatsächliche Verfügungsgewalt hat und damit verbunden, den Gebrauch bestimmt.
Der genannte Halter eines Fahrzeuges kann vom Eigentümer abweichen, wobei der Halter dazu verpflichtet ist, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abzuschliessen.



 
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