Individualversicherung



Die Individualversicherung wird auch Privatversicherung genannt und ist ein Teil der Vorsorge, der alle Versicherungseinrichtungen umfasst, welche nicht der Sozialversicherung zuordbar sind.
Schon namentlich bezugnehmend auf individuelle Vertragsgestaltung und grundsätzlich marktwirtschaftlich organsiesiert, im Gegensatz zur Sozialversicherung.
Autonome Entscheidungen zur wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehung zwischen Versicherern und Versicherten werden nur durch Staatsaufsicht und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) beeinflusst.



 
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