Das Kapitaldeckungsverfahren findet im privaten Versicherungsbereich häufig Anwendung. Hierbei bespart jeder Versicherungsnehmer seine eigenen Verträge und die damit verbundenen späteren Leistungen, im Gegensatz zum Umlageverfahren in der Sozialversicherung. Die Form des Kapitaldeckungsverfahren ist gegenüber demographischen Einflüssen unempfindlich und bildet ein wichtiges Merkmal der Individualversicherungen.