Kapitallebensversicherung
In der Kapitallebensversicherung wird Kapital angespart und das Todesfallrisiko abgesichert. Eine Kapitallebensversicherung sollte eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren haben und auf das vollendete 60. Lebensjahr ablaufen, um steuerlich günstig behandelt zu werden. Sollte der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit versterben, wird an Hinterbliebene die vertraglich festgelegte Versicherungssummer gezahlt. Beim Erleben des Vertragsendes wird dem Versicherungsnehmer die Versicherungssumme plus Gewinnanteile ausgezahlt. Eine Kombination mit einer privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine sinnvolle Verbindung sein.
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