Kfz-Haftpflichtversicherung



Laut Pflichtversicherungsgesetz muss jedes Kraftfahrzeug haftpflichtversichert sein, um am öffentlichen Verkehr teilnehmen zu dürfen.
Geschädigte haben einen Direktanspruch an die Versicherungsgesellschaft des Schädigers und können sich direkt an diese wenden.



 
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