Versicherungsmakler
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Versicherungsmakler sind treuhändische Sachwalter des Kunden und vertreten dessen Interessen. Sie vermitteln Verträge zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften im Auftrag des Versicherungsnehmers. Sie sind an keine Versicherungsgesellschaften gebunden und können unabhängig beraten, sowie Leistungs- und Preisvergleiche vornehmen. Abhängig vom Maklervertrag wird neben der regelmäßigen Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und entsprechend günstiger Verträge, auch die Verwaltung und Betreuung übernommen. Der Versicherungsmakler ist erlaubnispflichtig und muss für die Ausübung seines Berufes eine Reihe von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Beschrieben im deutschen Recht (laut EU-Vermittlerrichtlinie) in der Gewerbeordnung (GewO), Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Versicherungsmakler und alle anderen in Deutschland tätigen Versicherungsvermittler sind im Versicherungsvermittlerregister des Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) registriert und können unter www.vermittlerregister.info überprüft und eingesehen werden.
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