Umlageverfahren
In der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Umlageverfahren angewendet. Hierbei werden die jährlichen Beitragseinnahmen und steuerfinanzierten Bundeszuschüsse zur Finanzierung der Rentenausgaben genommen, ohne dabei Kapital zu bilden - gegensätzlich zum Kapitaldeckungsverfahren. Durch diesen Umstand ist das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern im jeweiligen Jahr sehr wichtig, um sämtliche Kosten abdecken zu können.
|