Umlageverfahren



In der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Umlageverfahren angewendet.
Hierbei werden die jährlichen Beitragseinnahmen und steuerfinanzierten Bundeszuschüsse zur Finanzierung der Rentenausgaben genommen, ohne dabei Kapital zu bilden - gegensätzlich zum Kapitaldeckungsverfahren.
Durch diesen Umstand ist das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern im jeweiligen Jahr sehr wichtig, um sämtliche Kosten abdecken zu können.



 
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