Vorläufige Deckung



Vorläufig gewährter, sofortiger Versicherungsschutz der nach Vertragsbeantragung bis zur Zahlung des Erstbeitrages oder bis zum Ablauf einer vereinbarten Frist gilt. (von besonderer Bedeutung, für bestimmte Sachversicherungen z.B. im Kfz-Bereich)



 
FacebookMySpaceTwitterDiggDeliciousStumbleuponGoogle BookmarksRedditNewsvineTechnoratiLinkedin

© Hinz-versichert Versicherungsmakler / 2011 & powerd by Das Logo von Webadrett.